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AXA - Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  und die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf GKV-Versicherte

Nachfolgend eine Original-Einladung der AXA:

Liebe Vertriebspartner:innen,

das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt erhebliche Veränderungen mit sich – und damit starke Vertriebsargumente für den Wechsel Ihrer Kund:innen in die Private Krankenversicherung (PKV).

Für wen ist ein Wechsel in die PKV interessant?

Stichtag für die Kündigung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) ist der 30.09.2026.

Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung bei der GKV eingegangen sein.

Bei rechtzeitiger Kündigung der GKV ist ein Wechsel in die PKV zum 01.12.2026 möglich.

Sie möchten sich detailliert informieren? Aktuell bieten wir noch exklusive Onlineschulungen an.

„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf GKV-Versicherte“ inkl. Hinweise zum Wechsel in die PKV

31.08.2026 15:00 – 15:45 Uhr
08.09.2026 10:00 – 10:45 Uhr

Zur Anmeldung: Buchungslink.

Für wen ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist und was es zu beachten gibt, erläutern wir verständlich in unserem Kurzvideo.

Leiten Sie das Video gerne an Ihre Kund:innen weiter oder teilen Sie es über Ihre sozialen Kanäle. Hierfür stellen wir Ihnen das Video auch im Hochformat zur Verfügung: Kurzvideo.

Für Ihre Beratungsgespräche haben wir einen Verkaufshelfer mit den wichtigsten Eckpunkten zur GKV-Reform erstellt.

Informationen zu unseren leistungsstarken und flexiblen Vollkostentarifen finden Sie auf axa-makler.de.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir.

Silke Kuhring

Maklerbetreuerin Kranken Maklervertrieb
AXA Konzern AG

Mobil: 0160 - 97292864
Silke.Kuhring@axa.de

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